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Wahlkampf-Beschwerde: Regierung von Oberfranken bestätigt Rechtsauffassung von OB Andreas Starke

Veröffentlicht am 20.02.2014 in Kommunalpolitik

Die Regierung von Oberfranken hat die Rechtsaufassung von Oberbürgermeister Andreas Starke bestätigt: Die Anzeigen der Bamberger SPD „Wer Starke will, wählt SPD“ auf der Titelseite der Zwiebel und der Rückseite der Fränkischen Nacht sind in Ordnung. Die Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters als Wahlleiter bei Durchführung der Bamberger Stadtratswahl 2014 wurde nicht verletzt. Aufgrund einer Beschwerde aus dem Wahlkampf heraus musste die Regierung von Oberfranken die Vorwürfe prüfen. Mit Schreiben vom 18.02.2014 hat die Regierung ausdrücklich bestätigt, dass keine „Einflussnahme auf den Wähler“ stattgefunden hat und die Vorgehensweise damit zulässig ist.

Nun liegt es schriftlich vor. Die Regierung von Oberfranken sieht keinen Grund zur Beanstandung. Sie attestiert dem Oberbürgermeister, „dass sowohl von Ihrer Seite, als auch von Seiten des SPD-Kreisverbandes Bamberg-Stadt einen Einflussnahme auf den Wähler durch unmittelbaren Bezug auf das von Ihnen ausgeübte Amt des Wahlleiters oder des Oberbürgermeisters nicht stattgefunden hat.“

Oberbürgermeister Andreas Starke hatte von Anfang an keine Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Plakatierung und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Er wiederholte in diesem Zusammenhang, dass er natürlich weiterhin die Pflichten eines Wahlleiters vollumfänglich achten und wahren werde.

„Neutral bedeutet nach der Rechtsprechung und der Literatur nicht, dass ich mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung an der Garderobe abgeben muss“, sagte Andreas Starke.

 

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