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OB Andreas Starke organisiert weitere Stärkung der Kindertagespflege

Veröffentlicht am 08.02.2020 in Familie

Unterstützung für Familien: es gibt 170 Euro pro Kind Ausstattungspauschale als einmaliger Zuschuss

Die Kindertagespflege ist eine unverzichtbare Säule des Betreuungs- und Bildungsangebotes in der Stadt Bamberg. Viele Kinder werden durch das Engagement der Tagespflegepersonen familiär und in hoher Qualität betreut: Den örtlichen Rahmen dafür gestalten die Tagespflegepersonen selbst. Die Stadt Bamberg gewährt auf Antrag von Oberbürgermeister Andreas Starke nun einmalig für alle im Januar 2020 betreuten Kinder eine Ausstattungspauschale in Höhe von 170 Euro pro Kind. Zudem ist es gelungen die Ersatzbetreuung von Kindern in Tagespflege neu aufzustellen.

„Tagespflegepersonen wissen am besten, was sie und ihre betreuten Kinder am dringendsten benötigen - sei es eine neue Schlafgelegenheit, neues Spielzeug oder neue kindgerechte Möbel,“ so Oberbürgermeister Andreas Starke. Berücksichtigt werden alle Betreuungsverhältnisse, die seitens der Stadt Bamberg gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII gefördert werden. Dafür stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.000 € zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt an Tagespflegepersonen, die in ihren eigenen Räumen oder in für die Kindertagespflege angemieteten Räumen Kinder betreuen, und an Großtagespflegestellen. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Kinder, wobei ausschließlich Betreuungsverhältnisse berücksichtigt werden, die im Januar 2020 durch die Stadt Bamberg gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII gefördert werden. Für 87 Kinder wird eine pro-Kind-Pauschale in Höhe von 170 € festgesetzt. Es wird ein Betrag in Höhe von insgesamt 14.790 € ausgezahlt.

Außerdem konnte die Ersatzbetreuung, die notwendig wird wenn Tagespflegepersonen kurzfristig erkranken oder ausfallen, in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim, neu geregelt werden. Ab März wird sie in Räumen der Caritas in der Geyerswörthstraße starten. Die Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege ist eine rechtliche Verpflichtung der Kommune. Ersatzbetreuung muss ab dem ersten Ausfalltag der Tagespflegeperson sichergestellt werden. Mit dieser Lösung steht den Kindern, den Eltern und auch den Tagespflegepersonen in der Stadt Bamberg eine auf Dauer verlässliche und qualitativ adäquate Lösung zur Verfügung, so dass die Kindertagespflege auch weiterhin eine gleichwertige Betreuungsform zur Kindertageseinrichtung darstellt.

 

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