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BayernSPD startet ein Volksbegehren Mietenstopp

Veröffentlicht am 09.10.2019 in Soziales & Familie

Wohnen muss bezahlbar bleiben! Deshalb hat die BayernSPD im Bündnis mit der SPD München, dem Mieterverein München e.V sowie weiteren Partnern das Volksbegehren „6-Jahre-Mietenstopp“ gestartet. In einem ersten Schritt sind 25.000 Unterschriften nötig. Die Landesvorsitzende der BayernSPD Natascha Kohnen sagte bei der Pressekonferenz des Bündnisses am Mittwochvormittag in München: 

„Unser Volksbegehren ist Notwehr. Wir handeln im Sinne der Menschen: Sechs Jahre Mietenstopp bedeuten eine notwendige Atempause, bis wir Erfolge beim Wohnungsneubau für die Menschen spüren. Wir brauchen diese Zeit auch, um den Wohnungsmarkt wieder in den Griff zu kriegen. Mit dem Volksbegehren können Bayerns Bürger zeigen, was ihnen wichtig ist.“ 

CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder habe bereits gezeigt, was ihm wichtig ist. Als Finanzminister überließ er vor ein paar Jahren rund 30.000 staatliche Wohnungen den Finanzhaien. Kohnen dazu: 

„Die CSU zeigt für den Mieterschutz weder ein Herz noch ein offenes Ohr. Sie vergisst gelegentlich, dass sie die ganze Zeit Bayern regiert hat als die Mieten stiegen und stiegen. Tatsache ist: Die CSU hätte schon vor Jahren handeln müssen, aber sie tat es nicht. Sie hat es beispielsweise nicht geschafft, die notwendige Verordnung des Landes Bayern für die Mietpreisbremse rechtssicher aufzuschreiben. Nun sind Jahre vergangen, bis die Mietpreisbremse endlich greifen kann. Fakt ist: Inzwischen fürchten Familien um ihre Existenz, wenn sie auf die Mietpreise gucken.“ 

Gesetzentwurf Mietenstopp

Der Gesetzesentwurf zum Volksbegehren sieht vor, Mieterhöhungen in 162 bayerischen Städten und Gemeinden bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzesentwurf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. 

Damit Wohnen bezahlbar wird! (<<< Hier gehts zur Homepage)

Helft mit! Unterschriftenlisten können alle über die [Homepage des Volksbegehrens(www.mietenstopp.de) bestellen. Oder bei den Unterstützern, etwa den teilnehmenden Mietervereinen Bayerns, vor Ort unterschreiben.

 

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