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Wasserversorgung muss in öffentlicher Hand bleiben

Veröffentlicht am 26.03.2013 in Gesundheit & Verbraucher

Der SPD-Bezirksverband Oberfranken spricht sich entschieden gegen die von der EU-Kommission geplante Konzessionsrichtlinie aus. „Die bewährten bürgernahen Strukturen der Wasserversorgung durch die Stadtwerke und kommunalen Zweckverbände dürfen durch eine EU-Regelung nicht zerstört werden“, so die Bezirksvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Anette Kramme. Wasser sei ein lebensnotwendiges Gut; eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung müsse daher Ziel guter Politik bleiben. Öffentliche Träger der Wasserversorgung müssten aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden. „Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen.“

Hinzu komme, dass auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen wären. „Dazu gehört z.B. der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft, so dass Verträge zwischen Kommunen und Gesundheitsdiensten bzw. Krankenhäusern/Altenheimen in Zukunft von den neuen Richtlinien im Prinzip ebenfalls erfasst würden. Dies birgt völlig unübersehbare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind“, gibt Kramme zu bedenken.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits die Bundesregierung mit einem Antrag (Drucks. 17/12519) aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie auf EU-Ebene nicht in Kraft tritt. „Pikant ist, dass noch im Dezember der CDU-Bundesparteitag die Ablehnung der EU-Richtlinie beschlossen hatte, die Regierung jedoch in Brüssel nichts dagegen unternommen hat. Auf europäischer Ebene scheint Frau Merkel wohl anderes Wasser zu trinken, so die oberfränkische SPD-Bezirksvorsitzende.

 

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