Heute hat der Deutsche Bundestag den Haushalt für das Jahr 2023 abschließend beraten. Besonders erfreulich ist das gute Ergebnis zur Ausstattung der Jobcenter, vermeldet der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.
„Es ist ein ausgesprochener Erfolg der Ampel-Haushälterinnen und -Haushälter, dass sie trotz angespannter Haushaltslage in den Verhandlungen ein Plus von 300 Mio. Euro für Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitssuchende sowie ein Plus von 200 Mio. Euro für Verwaltungsleistungen durchsetzen konnten“, so der SPD-Haushaltspolitiker Schwarz.
Gegenüber dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 stellt der Deutsche Bundestag den Jobcentern somit zusätzlich 500 Millionen Euro zur Verfügung. „Das ist ein bedeutender Aufwuchs, von dem viele Menschen in unserem Land sehr profitieren“, so Schwarz weiter. „Wir brauchen dieses Geld gerade jetzt in Zeiten der Krise, um für die notwendige soziale Sicherheit zu sorgen. Es geht um eine verlässliche Absicherung, um mehr Chancen für Langzeitarbeitslose und Respekt vor Lebensleistung.“
Die zusätzlichen 500 Millionen Euro bestehen aus einer Aufstockung des Verwaltungs- und des Eingliederungstitels der Jobcenter um jeweils 200 Millionen Euro. Hinzu kommt eine neue Verstärkungsmöglichkeit aus dem Einzelplan 60.
Insgesamt beträgt der Ansatz für das Gesamtbudget im SGB II für Eingliederungsmaßnahmen und Betreuung durch die Jobcenterbeschäftigten für das Jahr 2023 somit 10,35 Mrd. Euro.
„Für die anstehenden Herausforderungen brauchen die Jobcenter eine gute personelle Ausstattung. Dazu leistet dieser Haushalt einen wesentlichen Beitrag. Dies gilt auch mit Blick auf die Betreuung und Integration der Geflüchteten aus der Ukraine“, betont Schwarz.
„Zudem schaffen wir eine gute Grundlage, um den Sozialen Arbeitsmarkt zu entfristen. Wir wollen dieses wichtige arbeitsmarktpolitische Instrument auf einem bedeutenden Niveau fortführen. Durch den Sozialen Arbeitsmarkt erhalten viele Menschen die Chance, wieder in Arbeit und eine feste Sozialstruktur zu kommen.“
„Allerdings benötigen wir nicht nur für die Eingliederung und Betreuung ausreichend Mittel. Auch die Regelsätze müssen angemessen ausgestaltet sein und in Krisenzeiten ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen. Deshalb wird die Bundesregierung die Regelsätze des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 deutlich erhöhen. Auch das schlägt sich im Bundeshaushalt nieder.“
Das Bürgergeld
Für das Bürgergeld stehen im Jahr 2023 insgesamt 23,76 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit finanziert der Bund unter anderem die neue Inflationskomponente bei den existenzsichernden Leistungen. Sie entlastet die Menschen in der Grundsicherung angesichts der allgemeinen Preissteigerungen wirksam.
Zudem wird die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um weitere 400 Millionen Euro auf insgesamt 10,4 Milliarden Euro erhöht. Damit werden die Heizkosten für Menschen übernommen, die auf existenzsichernde Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind. In Zeiten stark steigender Energiekosten ist das ein wichtiger sozialer Rückhalt.
„Der Etat für den Bereich Arbeit und Soziales gibt Perspektiven in unsicheren Zeiten und ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des neuen Bürgergelds. Er ist ein starkes Signal für Solidarität und Zusammenhalt in einer schwierigen Zeit“, so Andreas Schwarz abschließend.